[Update 22.04.2021] Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen „Notbremse“ veröffentlicht – Erste Beratung im Bundestag erfolgt

[Update 21.04.2021] Bundestag beschließt das „Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit den darin enthaltenen bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“ [/Update]
[Update 20.04.2021] Gesundheitsausschuss beschließt wesentliche Änderungen an den bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“ [/Update]
[Update 22.04.2021] Inzwischen wurde das Gesetz verkündet und tritt am 23. April 2021 in Kraft (s. hier) [/Update]

Am 14. April 2021 wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Umsetzung der bundesweit einheitlichen „Notbremse“ als Bundestagsdrucksache 19/28444 (PDF-Datei) veröffentlicht. Die erste Beratung im Bundestag fand am Freitag, 16. April 2021 ab 09:00 Uhr statt (unter dem Link findet sich auch ein Video dieses Teils der Bundestagssitzung).

Der Gesetzentwurf wurde an den Gesundheitsausschuss des Bundestags überwiesen, wo er weiter beraten wird. Dessen Beratungen begannen bereits mit einer öffentlichen  Anhörung in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 16. April 2021 um 14:30 Uhr. Unter dem obigen Link zur Seite auf Bundestag.de finden sich weitere Informationen zur dieser Anhörung am 16. April 2021 (dort auf „Anhörung“ klicken), dort ist auch ein Video der Anhörung zu finden.

[Update 20.04.2021] Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 wesentliche Änderungen an den bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“ beschlossen. [/Update]

Die zweite und dritte Beratung sowie die abschließende Abstimmung im Bundestag findet am Mittwoch, 21. April 2021  statt.

[Update 21.04.2021] Der Bundestag hat das „Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit den darin enthaltenen bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“ beschlossen. Weitere Einzelheiten finden Sie in meinem verlinkten Beitrag. [/Update]

Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates, allerdings kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen (vgl. „Gesetzgebungsverfahren – Zu­stim­mungs- und Ein­spruchs­ge­set­ze“ auf bundesrat.de).

[Update 16.04.2021] Pressemitteilung: „Sondersitzung des Bundesrates zum Bundesinfektionsschutzgesetz – Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am Donnerstag, den 22. April 2021, 11 Uhr, mit den geplanten Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz befassen: Bundesratspräsident Reiner Haseloff hat dazu eine Sondersitzung einberufen. Er kam damit einer Bitte der Bundesregierung nach, den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zu beschleunigen.“  [/Update]

[Update 20.04.2021] Pressemitteilung des Bundesrates zur Plenarsitzung am 22.04.2021: „Ab 11:00 Uhr wird die Plenarsitzung  auf www.bundesrat.de, in der App des Bundesrates sowie auf unserem Twitter-Kanal live übertragen.“ [/Update]

Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann hier verfolgt werden:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2764/276429.html

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/du4J6

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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