[Update 30.05.2020] Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV)

[Update 30.05.2020] Die hier genannte 3. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurde durch die 4. BayIfSMV und diese durch die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgelöst – siehe auch Bayern.

Diese Verordnung für das Bundesland Bayern ist gültig vom 04. Mai bis 10. Mai 2020. Mit dieser Verordnung werden zum Einen Versammlungen (Demonstrationen) und zum Anderen Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeweils mit gewissen Auflagen wieder erlaubt. Auch der Besuch von Frisörsalons wird mit dem Gültigwerden der Veordnung wieder erlaubt.

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/b3clN

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

Ein Gedanke zu „[Update 30.05.2020] Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV)“

Kommentare sind geschlossen.