[Update 30.05.2020] Die hier genannte 3. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurde durch die 4. BayIfSMV und diese durch die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgelöst – siehe auch Bayern.
Diese Verordnung für das Bundesland Bayern ist gültig vom 04. Mai bis 10. Mai 2020. Mit dieser Verordnung werden zum Einen Versammlungen (Demonstrationen) und zum Anderen Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeweils mit gewissen Auflagen wieder erlaubt. Auch der Besuch von Frisörsalons wird mit dem Gültigwerden der Veordnung wieder erlaubt.
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Text der Verordnung auf der Website undhier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie auf meinem Server)
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