Ab 18. Januar dürfen keine Weihnachtsbäume mehr verkauft werden – Dafür FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr [Korrektur 16.01.2020]

Ja, so traurig es ist, ab Montag, 18. Januar 2021 dürfen in Bayern keine Weihnachtsbäume mehr vom Einzelhandel verkauft werden. Mit der heute veröffentlichen Verordnung zur Änderung der „Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung(11. BayIfSMV) wurde auch die Erlaubnis zum Verkauf aus der 11. BayIfSMV gestrichen. Okay, das tut niemanden weh.

Es gab aber auch wichtige Änderungen. So wurde die bereits angekündigte [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 11. BayIfSMV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (vgl. § 8 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) nun in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert.

Nichtamtliche Lesefassung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der ab 18.01.2021 geltenden Fassung vom 15.01.2021 hier als PDF-Datei

Die [Werbelink:]FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen gilt dabei nur für die KundInnen, nicht für das Personal. Für das Personal gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske, soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften nicht durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. [Korrektur 16.01.2020:] Im ÖPNV gilt „für das Kontroll- und Servicepersonal“,  soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, weiterhin nur die normal Maskenpflicht. [/Korrektur]

 

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.