Ab 15. bzw. 19. Oktober 2021 geltende Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Heute habe ich die z.T. seit dem 15. und z.T. ab dem 19. Oktober 2021 geltende Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Oktober 2021 auf der Corona-Info-Seite für Bayern eingestellt.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.