Gesetz zu den bundeseinheitlichen Regelungen der „Notbremse“ tritt am 23. April 2021 in Kraft

Das „Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist am 22. April 2021 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 18 auf Seite 802 ff (der Server www.bgbl.de ist bezüglich der Anzeige der aktuellen Ausgebe des Bundesgesetzblattes derzeit – 22.04.2021, 21:00 Uhr  – etwas überlastet) veröffentlicht (verkündet) worden und tritt am Freitag, 23. April 2021 in Kraft. In den Landkreisen, in denen laut https://www.rki.de/inzidenzen der Inzidenzwert 100 seit dem 20. April 2021 überschritten wurde, gelten die Maßnahmen der Notbremse ab Samstag, 24. April 2021.

Etwaige bestehende striktere Landesregelungen bleiben – solange sie nicht von den Länderen aufgehoben werden – in Kraft und werden durch dieses Gesetz nicht aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie in meinem Blogbeitrag von gestern (mit Aktualisierungen von heute).

Lesefassung des Gesetzes

Hier finden Sie die Lesefassung des Gesetzes mit markierten Änderungen durch die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses und hier die Lesefassung des Gesetzes ohne Änderungsmarkierungen).

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/BhRiN

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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