Ja, so traurig es ist, ab Montag, 18. Januar 2021 dürfen in Bayern keine Weihnachtsbäume mehr vom Einzelhandel verkauft werden. Mit der heute veröffentlichen Verordnung zur Änderung der „Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) wurde auch die Erlaubnis zum Verkauf aus der 11. BayIfSMV gestrichen. Okay, das tut niemanden weh.
Es gab aber auch wichtige Änderungen. So wurde die bereits angekündigte [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 11. BayIfSMV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (vgl. § 8 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) nun in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert.
Die [Werbelink:]FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen gilt dabei nur für die KundInnen, nicht für das Personal. Für das Personal gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske, soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften nicht durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. [Korrektur 16.01.2020:] Im ÖPNV gilt „für das Kontroll- und Servicepersonal“, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, weiterhin nur die normal Maskenpflicht. [/Korrektur]
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