LTO: Unter Umständen doch Social­di­s­tan­cing in der Zweit­woh­nung auf Sylt

[UPDATE 24.03.2020] LTO: „Doch keine Räumungen in Schleswig-Holstein – Zweitwohnungsbesitzer im Norden dürfen bleiben
Mehrere Zweitwohnungsbesitzer im Norden sind mit ihren Eilanträgen vor Gericht gescheitert. Nun hat ihnen die Landesregierung von sich aus ein Bleiberecht zugesprochen. Jedenfalls für die Bewohner, die schon länger da sind.“ weiterlesen auf LTO.de – ursprünglicher Blogbeitrag [/update]

23.03.2020 – LTO: „VG Schleswig entscheidet zu Corona-Maßnahmen
Kein Socialdistancing in der Zweitwohnung auf Sylt
Schleswig-Holstein ordnete an, dass Menschen ihre Zweitwohnsitze verlassen müssen. Bewohner der Kreise Ostholstein und Nordfriesland, wo insbesondere auch Fehmarn, Sylt und Amrum liegen, stellten dagegen Eilanträge – und scheiterten.“ weiterlesen auf LTO.de

 

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.