Inzidenzwerte sinken, Todeszahlen steigen – ab heute keine Schonfrist für FFP2-Maskenfrist mehr in Bayern – Nach Bund-Länder-Einigung kaum Verschärfung der Regelungen in Bayern

Seit heute ist die Schonfrist in Bezug auf ein Bußgeld bei Verstoß gegen die FFP2-Maskenpflicht vorbei. Wer seit heute morgen in Bayern beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr oder beim Gottesdienst keine FFP2-Maske trägt muss nun mit einem Bußgeld rechnen. Seit der Einführung der [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 11. BayIfSMV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (vgl. § 8 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) mit Wirkung vom 18. Januar 2021 und der [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Gottesdienst mit Wirkung vom 21. Janaur 2021 galt bis gestern eine Kulanzfrist: Wer statt mit der geforderten FFP2-Maske nur eine Alltagsmaske trug, musste bis zum 24. Januar 2021 nicht mit einem Bußgeld rechnen.

OP-Maske oder FFP2-Maske? FFP2-Maske!

Im ÖPNV bin ich persönlich schon seit Ende Oktober nur noch mit FFP2-Maske unterwegs. Von daher kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass auch nach dem Bund-Länder-Beschluss vom  19.01.2021, in dem bundesweit die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr beschlossen wurde, Bayern dabei blieb nur die FFP2-Maske vorzusehen und nicht die OP-Maske zu erlauben. Auch aus reinen Selbstschutzgründen kann ich nur die FFP2-Maske (ohne Ventil) statt der OP-Maske empfehlen: Beide Masken schützen die anderen gut, aber nur die FFP2-Maske schützt auch einen selbst gut. Die OP-Maske dagegen schüzt einen selbst nur etwas. Vgl. hierzu auch den Beitrag von BR24 „So unterscheiden sich Alltags-, OP- und FFP2-Masken“ und die dortige Graphik.

Apropos Bund-Länder-Beschluss vom  19.01.2021 und dessen Umsetzung in Bayern:

Zwar wurde am 20. Janaur 2021 eine erneute Änderung der der „Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) verkündet, die am 21. Janaur 2021 in Kraft getreten ist. Allerdings hat diese Änderung neben der bereits erwähnten [Werbelink:]FFP2-Maskenpflicht bei Gottesdiensten zu keinen wesentlichen Verschärfungen geführt. So wurde ein Anzeigepflicht für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden, eingeführt. Auch wurden die Regelungen zum Schutz von BewohnerInnen in Alten- und Pflegeheimen verbessert, ebenso wie die zum Schutz von den Pflegebeürftigen, die von ambulanten Pflegedienste und in teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden.

Das bayernweite Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen, dass letzte Woche gerichtlich gekippt wurde, wurde durch eine Regelung ersetzt, die es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht  „Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“ zu bestimmen, an denen der Genuß von Alkohol untersagt ist.

Und es gibt eine Lockerung: Bibliotheken und Archive (also auch öffentliche Bücherreien) dürfen seit dem 21. Januar 2021 auch wieder einen Abholservice einrichten.

Inzidenzwerte sinken, Todeszahlen steigen

Wie sich aus den aktuellen Fallzahlen, z.B. hier für den Landkreis München, ergibt, sinken zwar die Inzidenztwert seit ein paar Tagen, aber die Todeszahlen steigen weiter an.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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