Am 31.03.2020 erfolgte die Notbekanntmachung der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie finden den Verordnungstext
Da noch keine konsolidierte Lesefassung veröffentlicht wurde, habe ich eine entsprechende Lesefassung erstelllt. Diese nichtamtliche Lesefassung ist hier als PDF-Datei zu finden.
Mit dem Gültigwerden der Änderungen ist die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht mehr gültig. Die dortigen Regelungen sind dann in der Infektionsschuzmaßnahmenverordnung aufgenommen.