31.03.2020 – Bayern: Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen und Betriebsuntersagungen bis einschließlich 19. April 2020

Am 31.03.2020 erfolgte die Notbekanntmachung der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie finden den Verordnungstext

Da noch keine konsolidierte Lesefassung veröffentlicht wurde, habe ich eine entsprechende Lesefassung erstelllt. Diese nichtamtliche Lesefassung ist hier als PDF-Datei zu finden.

Mit dem Gültigwerden der Änderungen ist die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht mehr gültig. Die dortigen Regelungen sind dann in der Infektionsschuzmaßnahmenverordnung aufgenommen.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.