27.03.2020 – VerfGH Bayern: Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Aus-gangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

In seiner Pressemitteilung vom 27.03.202o schreibt der Bayerische Verfassungsgerichtshof:

„In der Entscheidung vom 26. März 2020 hat der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs es abgelehnt, die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl S. 178, BayMBl Nr. 130) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.“

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.