[Update 25.01.2021] „Maskenpflicht“ – Was ist eine „Mund-Nasen-Bedeckung“?

[Update 21.01.2021] Beim sogenannten „Click&Collect“, also dem Abholen vorbestellter Waren im Einzelhandel, ist seit dem 11. Januar 2021 das Tragen einer [Werbelink:]FFP2-Maske vorgeschrieben (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 6 der 11. BayIfSMV in der seit 11.01.2021 geltenden Fassung). Seit Montag, 18. Januar 2021 ist in Bayern das Tragen einer [Werbelink:]FFP2-Maske auch beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben, und seit dem 21.01.2021 auch beim Gottesdienstbesuch.[/Update]

Medieninformatione zur Maskenpflicht

[Update 25.01.2021:]

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Ursprünglicher Beitrag vom 26. April 2020:

Inzwischen haben sich alle Bundesländer entschlossen, eine sogenannte „Maskenpflicht“, genauer: eine Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ einzuführen. Ab dem 27. April 2020 (Schleswig-Holstein: erst ab dem 29.04.2020, Berlin im Einzelhandel auch erst  ab dem 29.04.2020)  ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bundesländern bei der Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) und beim Einkaufen erforderlich.  Aber was ist eine „Mund-Nasen-Bedeckung“? Fast keine der Verordnungen enthält hier eine Definition! Fast keine der Verordnungen? Genau, ich habe nur in einer Verordnung eine entsprechende Definition gefunden:

In der „Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 24. April 2020 des Landes Brandenburg wird im neuen § 11 Abs. 2 Satz 2  festgelegt:

„Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Damit wird zumindest klargestellt, dass auch die sogenannten Alltagsmasken (auch Communitiy-Masken) hier zum Einsatz kommen können.

Sollte es noch in weiteren Verordnungen entsprechende Definitionen geben, die ich übersehen habe, bitte ich um entsprechende Hinweise per E-Mail (siehe Impressum/Kontakt). Danke!

 

 

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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