[Update 21.01.2021] Beim sogenannten „Click&Collect“, also dem Abholen vorbestellter Waren im Einzelhandel, ist seit dem 11. Januar 2021 das Tragen einer [Werbelink:]FFP2-Maske vorgeschrieben (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 6 der 11. BayIfSMV in der seit 11.01.2021 geltenden Fassung). Seit Montag, 18. Januar 2021 ist in Bayern das Tragen einer [Werbelink:]FFP2-Maske auch beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben, und seit dem 21.01.2021 auch beim Gottesdienstbesuch.[/Update]
Medieninformatione zur Maskenpflicht
[Update 25.01.2021:]
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- br.de – 19.01.2021, 17:14 Uhr: „So unterscheiden sich Alltags-, OP- und FFP2-Masken – Bund und Länder haben nun die Maskenpflicht verschärft. Sie erhoffen sich besseren Schutz vor dem Coronavirus, wenn nur ganz bestimmte Masken getragen werden. Doch worin unterscheidet sich eigentlich der sogenannte Mund-Nasen-Schutz? “ – siehe auch die dortige Graphik.
- tagesschau.de – 16.01.2021, 14:17 Uhr: „So können Sie FFP2-Masken wiederverwenden – Anders als Alltagsmasken sollen FFP2-Masken nicht wiederverwendet werden. Da sie recht teuer sind, benutzen viele Menschen sie trotzdem mehrfach. Dabei sollten jedoch einige Dinge berücksichtigt werden.“
- fh-muenster.de – 11.01.2021: „Wiederverwendung von FFP2-Masken
– Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch
im Rahmen einer epidemischen Lage“ – hier als PDF-Datei - br.de – 17.12.2020, 15:39 Uhr: „Masken gegen Corona: Welche am besten schützen – Mund und Nase zu bedecken ist manchmal lästig, hilft aber effektiv gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Warum Masken schützen und ob das Kunststoffmasken auch tun – ein Überblick.„
- heise.de – 11.11.2020, 12:18 Uhr : „SARS-CoV-2-Pandemie: Stoffmasken schützen laut CDC auch Träger vor Ansteckung – Die amerikanische Gesundheitsbehörde rät zum Tragen einer Stoffmaske, auch zum Selbstschutz. Das RKI sieht dafür jedoch keine wissenschaftlichen Belege.„
- br.de – 04.11.2020, 16:45 Uhr: „#Faktenfuchs zu Masken: Diskussion um wissenschaftliche Beweise„
- br.de – 29.10.2020, 13:43 Uhr: „Maskenpflicht: Attest ist nicht gleich Attest – Wen das Tragen einer Maske gesundheitlich einschränkt, der kann sich mit einem ärztlichen Attest von der Pflicht entbinden lassen. Es muss aber bestimmte Vorgaben erfüllen. Ein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht ist das nicht. Ein #Faktenfuchs.„
- br.de – 27.10.2020, 15:44 Uhr: „Masken und Corona: Warum sie schützen und welche am besten – Mund und Nase zu bedecken ist meistens lästig. Doch nach derzeitigem Wissensstand hilft das Maske-Tragen effektiv, die Covid-19-Pandemie im Zaum zu halten. Warum Masken schützen und welche am besten – ein Überblick.„
- dlr.de – 26.010.2020: „Wie effektiv sind Alltagsmasken? – Wissenschaftlicher Blick auf eine viel diskutierte Frage„
- br.de – 02.10.2020, 16:30 Uhr: „#Faktenfuchs: Warum Maskentragen für Kinder unbedenklich ist – Es gibt immer wieder Behauptungen, dass Kinder, die eine Mund-Nasen-Maske getragen haben, an einer CO2-Vergiftung gestorben seien. Das ist falsch. Der Faktenfuchs klärt, warum Masken für Kinder nicht gefährlich sind.„
- br.de – 19.01.2021, 17:14 Uhr: „So unterscheiden sich Alltags-, OP- und FFP2-Masken – Bund und Länder haben nun die Maskenpflicht verschärft. Sie erhoffen sich besseren Schutz vor dem Coronavirus, wenn nur ganz bestimmte Masken getragen werden. Doch worin unterscheidet sich eigentlich der sogenannte Mund-Nasen-Schutz? “ – siehe auch die dortige Graphik.
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Ursprünglicher Beitrag vom 26. April 2020:
Inzwischen haben sich alle Bundesländer entschlossen, eine sogenannte „Maskenpflicht“, genauer: eine Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ einzuführen. Ab dem 27. April 2020 (Schleswig-Holstein: erst ab dem 29.04.2020, Berlin im Einzelhandel auch erst ab dem 29.04.2020) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bundesländern bei der Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) und beim Einkaufen erforderlich. Aber was ist eine „Mund-Nasen-Bedeckung“? Fast keine der Verordnungen enthält hier eine Definition! Fast keine der Verordnungen? Genau, ich habe nur in einer Verordnung eine entsprechende Definition gefunden:
In der „Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 24. April 2020 des Landes Brandenburg wird im neuen § 11 Abs. 2 Satz 2 festgelegt:
„Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Damit wird zumindest klargestellt, dass auch die sogenannten Alltagsmasken (auch Communitiy-Masken) hier zum Einsatz kommen können.
Sollte es noch in weiteren Verordnungen entsprechende Definitionen geben, die ich übersehen habe, bitte ich um entsprechende Hinweise per E-Mail (siehe Impressum/Kontakt). Danke!
2 Gedanken zu „[Update 25.01.2021] „Maskenpflicht“ – Was ist eine „Mund-Nasen-Bedeckung“?“
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