Oberverwaltungsgericht bestä­tigt Teil-Lock­down in Sachsen-Anhalt

Der erste Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts zum seit dem 02. November 2020 geltenden Teil-Lockdown wurde nun in Sachsen-Anhalt gefällt:

Erster OVG-Beschluss zum „Lockdown 2.0“:
OVG bestä­tigt Teil-Lock­down in Sachsen-Anhalt

Der Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt bleibt nach einem Beschluss des dortigen OVG bestehen. Dem exponentiell wachsenden Infektionsgeschehen mit Kontaktreduzierungen zu begegnen sei ein legitimes Ziel, so die OVG-Richter.“

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-sachsen-anhalt-3r21820-teil-lockdown-bestaetigt-coronavirus-pandemie/

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.