Der erste Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts zum seit dem 02. November 2020 geltenden Teil-Lockdown wurde nun in Sachsen-Anhalt gefällt:
„Erster OVG-Beschluss zum „Lockdown 2.0“:
OVG bestätigt Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt
Der Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt bleibt nach einem Beschluss des dortigen OVG bestehen. Dem exponentiell wachsenden Infektionsgeschehen mit Kontaktreduzierungen zu begegnen sei ein legitimes Ziel, so die OVG-Richter.“
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