Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) – gültig ab 30.05.2020

Am 29.05.2020 wurde die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) veröffentlicht. Diese ist vom 30. Mai bis 14. Juni 2020 gültig, außer § 9 Abs. 5 bis 9, diese gelten erst ab 08. Juni 2020.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.