FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.2021 beim Einkaufen und im ÖPNV – [Update 30.01.2021] Corona-Schutzimpfung in Bayern

FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 18. Januar 2021 beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr

Abbildung von zwei FFP2-Masken, die jeweils einzeln hygienisch verpackt sind
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Das Bayerische Kabinett hat heute (Dienstag, 12.01.2021) beschlossen, dass nicht nur beim Click&Collect sondern ab kommenden Montag auch beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr eine [Werbelink:] FFP2-Maske zu tragen ist. Diese Entscheidung finde ich nachvollziehbar, da [Werbelink:] FFP2-Masken ohne Ventil das Infektionsrisiko sowohl für die/den TrägerIn als auch für die anderen deutlich reduziert.

So stand die berechtigte Frage im Raum, warum beim Abholen vorbestellter Ware vor dem Laden eine FFP2-Maske für KundInnen und Personal verpflichtend ist, beim Einkaufen im Laden (dort wo es erlaubt ist) und im Bus oder der Bahn eine Alltagsmaske ausreichend ist. Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt dann auch hier: [Werbelink:] FFP2-Maske ist Pflicht. Achten Sie beim Kauf einer FFP2-Maske auf das Vorhandensein eines CE-Kennzeichens.

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Informationen zur Coroan-Schutzimpfung in Bayern (Update 30.01.2021)

Wer wird wann geimpft
Ein Klick auf das Bild öffnet es größer in einem neuen Tab. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-impfverordnung-1829940

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in eines der Impfzentren!

Derzeit werden Impftermine nur für die Gruppe der höchsten Priorität vergeben (siehe nebenstehende Graphik, vgl. Corona-Impfverordnung). Wer nicht zu den Gruppen mit der höchsten Priorität gehört, sollte sich noch gedulden. Die Webserver und die Hotlines sind auch so schon stark belastet.

Für die Online-Terminvergabe für EinwohnerInnen in Bayern ist eine Vorregistrierung erforderlich. Hierfür steht seit dem 11. Januar 2021 das zentrale bayerische Registrierungsportal BayIMCO unter https://impfzentren.bayern/ zur Verfügung. Falls diese Webseite nicht gleich angezeigt wird oder eine Fehlermeldung kommt, haben Sie bitte etwas Geduld und probieren es später wieder. [Update 30.01.2021] Konkrete Impftermine können auch bei jetziger Registrierung erst vereinbart werden, wenn genügend Impfdochen zur Verfügung stehen (vgl. auch : Impf-Informationswebseite des Landkreis München) [/Update].

Zwar ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich. Da die entsprechenden Hotlines bereits überlastet sind und Sie sich ja im Internet bewegen, habe ich hier bewußt auf die Angabe der Telefonnummern verzichtet. Wenn über die  Online-Terminvergabe keine freien Termine vergeben werden können, können auch telefonisch keine Termine vergeben werden.

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/aTswK

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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