LTO, 27.03.2020: „VG Bremen lehnt Eilantrag ab
Auch wenn Sonderpostenmärkte unter anderem Lebensmittel anbieten, fallen sie nicht unter die Ausnahmen für den Einzelhandel für Lebensmittel. Das hat nun das VG Bremen entschieden. Sie bleiben damit in Corona-Zeiten geschlossen.“ weiterlesen auf LTO.de
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