Neben den täglichen Aktualisierungen der Tabellen und Zahlen auf den Seiten mit den Informationen zum Landkreis München und der Gemeinde Ismaning gab es in Bayern eine Verordnung zur Änderung der „Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (mit dieser gilt, dass der Alkoholkonum im öffentlichten Raum grundsätzlich verboten ist), sowie neue Allgemeinverfügungen im Landkreis München und in der Stadt Potsdam, die ich in die entsprechenden – oben verlinkten – Seiten aufgenommen habe.
[Update 15.12.2020] Inzwischen wurde die „Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)“ erlassen. [/Update]