16.04.2020: Notbekanntmachung der Zweiten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Diese Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist gültig vom 20. April 2020, einzelne Teile erst vom 27. April 2020 bis 03. Mai 2020:

Sie ersetzt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung vom 31. März 2020.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.