27.03.2020: Bayern veröffentlicht Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“

Am 27. März 2020 haben das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ (PDF-Datei) veröffentlicht. An dieser Stelle möchte ich  insbesondere auf zwei Regelungen des Teils 2 hinweisen:

    • 3.  Verstoß gegen § 1 Abs. 1 VO* – Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands: 150,00 EUR
    • 10. Verstoß gegen § 1 Abs. 4 VO* – Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe: 150,00 EUR

*) „VO“ steht für die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
vom 24. März 2020, vgl. die Seite für das Bundesland Bayern.

Ziffer 2.1. des Bußgeldkatalogs regelt:

„Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (Bußgeldkatalog) ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen

    • die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 und der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98 (VO),
    • die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-67, in der Fassung der Änderung der Allgemeinverfügung vom 17.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-83 (AV v. 16.03.2020 „Betriebsstätten“),
    • die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020, Az. G51-G8000-2020/122-65 zuletzt geändert durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21.03.2020, Az. G51-G8000-2020/122-65 (AV. v. 13.03.2020 „Schulen“) und
    • die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17.03.2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-78, (AV v. 17.03.2020 „Hochschulen“)

anzuwenden.“

Diese Verordnungen und Allgemeinverfügungen finden Sie auf
https://covid-19.wh61.de/wp/bundeslaender/bayern/

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/BussGKBY

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.