26.03.2020: Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG)

Das Bayerische Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) vom 25. März 2020 tritt überwiegend am 27. März 2020 in Kraft und vollständig am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft. Der Artikel zur Änderung des Landeswahlgesetzes bezüglich der Durchführung der Stichwahlen bei der Kommunalwahl 2020 als reine Briefwahlen tritt rückwirkend am 16. März in Kraft.

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/BayIfSG

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.