14.10.2020 – Landkreis München: „Landratsamt ordnet strengere Corona-Maßnahmen an“

Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit Sonntag über dem Signalwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner / Kontaktbeschränkungen und Ausweitung der Maskenpflicht

Unter https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/landratsamt-ordnet-strengere-corona-massnahmen-an/ finden Sie die ab Freitag, 16. Oktober 2020 geltenden Maßnahmen im Landkreis München.

Hinweis: Im Zweifelsfall gelten die strengeren Regelungen der mit Wirkung vom 17.10.2020 geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, insbesondere deren § 25a (vgl. meinen Blogbeitrag hierzu).

Zu diesen Maßnahmen gehören folgende Kontaktbeschränkungen:

„Bei Veranstaltungen für einen nicht beliebigen Teilnehmerkreis (z. B. Beerdigungen, Hochzeiten, Vereinssitzungen etc.) sowie nicht öffentlichen Versammlungen sind künftig maximal 50 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmer unter freiem Himmel erlaubt.
Bei Feierlichkeiten in privaten Räumen dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen.“ Darüber hinaus enthält sie weitere Empfehlungen zur Kontaktbeschränkung.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsam München finden Sie hier als PDF-Datei und hier als lokale Kopie auf meinem Server. „Diese Allgemeinverfügung gilt vom 16.10.2020, 00:00 Uhr bis 22.10.2020, 24:00 Uhr.“

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/ASeN4

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.