Baden-Württemberg: Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft

Am 20. März 2020 hat die Landesregierung  Verschärfungen der bereits bestehenden Regelungen zur Bämpfung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

„Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:

  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  • Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  • Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach oder durch Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  • Frisöre müssen schließen.“

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.