[Update 22.04.2021] Gesundheitsausschuss beschließt wesentliche Änderungen an den bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“

In seiner Sitzung am 20. April 2021 hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wesentliche Änderungen an den bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“ beschlossen. Die Beschlussempfehlung findet sich in der Bundestagsdrucksache 19/8692. Die Änderungen sind zu umfangreich als das ich sie hier im Einzelnen aufführen könnte. Sie finden diese Änderungen in einer Lesefassung mit markierten Änderungen

[Update 21.04.2021] Bundestag beschließt das „Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit den darin enthaltenen bundeseinheitlichen Regelungen zur „Notbremse“ [/Update]
[Update 22.04.2021] Inzwischen wurde das Gesetz verkündet und tritt am 23. April 2021 in Kraft (s. hier) [/Update]

In seiner ersten Lesung hatte der Bundestag den Gesetzentwurf federführend an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Nach der in der Sitzung des Gesundheitsausschuss erfolgten Verabschiedung der Beschlussempfehlung soll der Gesetzentwurf morgen, 21. April 2021 im Bundestag in der zweiten und dritten Lesung beraten und die endgültige Fassung beschlossen werden. Große Änderungen sind nicht mehr zu erwarten, aber auch nicht ganz auszuschließen. Am Donnerstag, 22. April 2021 tritt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Hier wird erwartet, dass der Bundesrat beschließt auf einen Einspruch zu verzichten. Danach kann das Gesetz ausgefertigt, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die bundeseinheitliche „Notbremse“ tritt dann einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.