Erste Informationen zur Pressekonferenz der Bayerischen Staatskanzlei zu den aktuellen Beratungen zur Corona-Pandemie am 05.05.2020

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020 (auf der Website) und hier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie auf meinem Server)

Nachfolgend meine Notizen zur Pressekonferenz:

Ministerpräsident Söder erläutert, dass die Bayerische Staatsregierung die Planung in Zeitachsen vorgenommen hat, es sind „atmende Strategien“: Es wird nun eine längerfristige Planung für Bayern vorgelegt, aber die konkrete Entscheidung erfolgt jeweils kurzfristig: Wenn die Infektionszahlen stimmen, bleibt es bei der vorgesehen Planung, wenn sich die Zahlen verschlimmern, werden Lockerungen verschoben oder gar bereits erfolgte Lockerungen zurückgenommen. Die Planungen im Einzelnen:

Änderungen ab 06. Mai 2020:
    • Aus der Ausgangsbeschränkung wird eine Kontaktbeschränkung,  Distanzregelungen (1,5 m Abstand) und Hygieneregelungen (z.B. Maskenpflicht) bleiben. Auch die Kontaktbeschränkung auf eine Person außerhalb des eigenen Haushalts bleibt (Ansammlungen sind weiterhin verboten). Es ist wieder erlaubt Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern) im Freien oder zu Hause zu besuchen.
    • Spielplätze werden geöffnet (Bolzplätze bleiben geschlossen).
Alten- und Pflegeheime:

Ab kommenden Samstag (09. Mai 2020) wird es Erleichterungen geben, Besuche werden für Verwandte in direkter Linie oder durch eine Kontaktperson möglich, geregelte Beuschszeiten, Begrenzung der Anzahl der Besucher. Hier müssen von den Trägern der Einrichtungen noch entsprechende Konzepte erstellt werden. Die Tests sollen ausgeweitet werden um gezielt zu Testen, wo Infektionsketten oder -herde da sind und in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen.

Kinderbetreuung:
    • Kitas: bis Pfingsten sollen 50 % der Kitakinder diese wieder besuchen.
    • Nächster Schritt ist hier am 11. Mai,
      • Kinder mit Eingliederungs- oder erzieherischen bedarf, Kinder von Eltern, bei denen es berufliche Probleme gibt.
      • Kleine Elterngruppen, kleine Tagesbetreuung (bis 5 Kindern)
    • ab 25. Mai: Vorschulkinder, Waldkindergärten, große Tagesbetreuung (bis 10 Kinder), Geschwisterkinder
Schulen:
    • bis Pfingsten sollen 50 % der Schulkinder wieder in die Schule gehen – Hygienekonzept, Desinfektion, Maskenpflicht außerhalb des eigentichen Unterrichts (Pausen, Gänge, Sanitärräume),
    • Ab 11. Mai: Vorabschulklassen (9. Klasse in der Realschule, 11. Klasse im Gymnasium, 8. Klasse in der Mittelschule) und 4. Klasse der Grundschulen
    • ab 18. Mai: 05. und 06. Klasse in der Realschule und Gymnasium, 5. Klassen in den anderen Schulen werden abwechselnd wochenweise aufgenommen, eine Hälfte ab dem 18. Mai, die andere Hälfte ab dem 25. Mai.
    • Nach Pfingsten sollen – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, die anderen Klassen wieder zur Schule gehen.
    • eingeschränkte Präsenzpflicht (Eltern, die sich der Risikogruppen zuordnen, können ihre Kinder zu Hause lassen).
    • die Ferien bleiben unverändert, es gibt aber Notbetreuung
Wirtschaft:
    • ab 11. Mai
      • wird die 800 qm Begrenzung aufgehoben
      • sind körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig
    • Gastronomie
      • ab 18. Mai: Außengastronomie darf öffnen, bis max. 20 Uhr, mit strengen Hygienevorlagen
      • ab 25. Mai: Speiselokale dürfen öffnen, bis max. 22 Uhr, mit strengen Hygienevorlagen, Abstandsregeln, Desinfektionsregeln für Besteck, Geschirr, etc. Maske tragen (Personal, Gäste: außer am Tisch, beim Betreten und Verlassen, beim Gang zur Toilette),
      • ab 30. Mai: Hotel und Tourismus wird mit Hygieneauflagen zugelassen (ohne Wellness, ohne Sauna, ohne Schwimmbäder), Ferienwohnung, Campingplätz (ohne Sanitär)
Sport:

ab 11. Mai: Kontaktloser Einzelsport (Golf, Tennis, Segeln, Motorsport), Reitunterricht (auch in der Halle)

(Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=cTrMSW6dwiE, alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen sowie Gehör, aber ohne Gewähr). Denn offiziellen Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020 finden Sie hier auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei und hier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie auf meinem Server) – Siehe auch meinen Blogbeitrag zur 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/6eMgn

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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