Ab 29.04.2020 auch in Berlin: Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel

„Ab 29. April besteht für Berlinerinnen und Berliner die Verpflichtung, in Ladengeschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch wenn einer solcher Schutz das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 nicht ausschließt, kann er laut Robert Koch-Institut zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus beitragen. Als Mund-Nasen-Schutz im Sinne der Verordnung gelten selbstgenähte Masken (sogenannte Community-Masken), einfache OP-Masken oder auch Tücher und Schals, die Mund und Nase bedecken. Kinder bis sechs Jahre sind von der Pflicht ausgenommen.“ (Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel/) Damit besteht wie in allen anderen Bundesländern auch in Berlin die sogenannte Maskenpflicht, also Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, bei der Nutzung des ÖPNV und beim Einkaufen.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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