Bayern sieht durch gestrige Einigung kein Änderungsbedarf an bestehender Allgemeinverfügung.

Bayern sieht durch die Einigung von Bund und Ländern vom 22.03.2020 keinen Handlungsbedarf, die Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 zu ändern. Die Allgemeinverfügung gilt seit Samstag, 21.03.2020 0:00 Uhr gilt, gilt immer noch (Stand 23.03.2020, 13:50 Uhr) unverändert.  vgl. auch: Bayerische Staatzeitung: 22.03.2020 – Bayern bleibt bei seiner Linie

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.