[Update 11.03.2021] PM: Bundesweit öffnen Shiatsu-Praxen am Montag (08.03.2021) – nur nicht in Bayern! Offener Brief der GSD-Regionalgruppe München und Umland an MP Söder und GM Holetschek fordert Öffnung der Shiatsu- Praxen auch in Bayern

[Update 11.03.2021] Heute ist eine Antwort zum offenen Brief angekommen. Diese finden Sie mit meiner Stellungnahme weiter unten. [/Update]

Pressemitteilung der Regionalgruppe München und Umland der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V. (07.03.2021)

Mit einem offenen Brief [1] richtet sich die Regionalgruppe München und Umland [2] der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V. [3] an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und den Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek und fordert die Erlaubnis zur Öffnung der Shiatsu-Praxen am 08. März 2021 auch in Bayern.

„Der bayerische Sonderweg im Bereich der körpernahen Dienstleistungen ist unverständlich und zudem völlig unbegründet“ sagt Werner Hülsmann, Leiter der GSD-Regionalgruppe München und Umland und ergänzt: „Hygienekonzepte liegen vor, Masken können getragen werden, viele Shiatsu-PraktikerInnen haben sich bereits im letzten Jahr FFP2-Masken für die Shiatsu-Behandlungen besorgt.“

Warum dürfen Shiatsu-Praktikerinnen und Shiatsupraktiker ihre Shiatsu-Behandlungen [4] noch immer nicht anbieten? Wo doch Berührung so wichtig ist – quasi zur seelischen Hygiene gehört – (vgl. auch den WDR-Fernsehbeitrag „Heilen durch Berührung: Shiatsu“ [5]. Shiatsu-Behandlungen sind keine Wellness-Massagen, sondern dienen der Gesundheitsförderung.

Die GSD-Regionalgruppe München und Umland bittet daher dringend darum, unverzüglich die 12. BayIfSMV an die MPK-Beschlüsse vom 03. März 2021 [6] anzupassen oder zumindest Shiatsu-Behandlungen (und andere Massagen, die der Gesundheitsförderung dienen) in die Ausnahmen des § 12 Abs. 2 Satz 3 der 12. BayIfSMV aufzunehmen.

11.03.2021: Antwort vom Bayerischen Gesundheitsministerium

Heute habe ich die folgende Antwort erhalten:

„Wir können Ihren Unmut bezüglich der Ungleichbehandlung der körpernahen Dienstleistungen sehr gut verstehen.

Die Änderung von § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV ermöglicht neben den Friseurdienstleistungen im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die Öffnung der nichtmedizinischen Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege. Eine vollständige Zulassung der Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden kommt vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden erheblichen Infektionsgeschehens nicht in Betracht. Die Beschränkung auf Friseursalons und andere Dienstleistungen, die zum Zwecke der Körperhygiene und -pflege erforderlich sind, berücksichtigt den Grundsatz der Umsicht und Vorsicht. Ermöglicht werden daher nur diejenigen Dienstleistungen, bei denen wegen der bereits seit längerem bestehenden Schließung ein hoher und dringender Bedarf aus Gründen der Körperhygiene und -pflege entstanden ist und auf die erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere auch ältere Menschen, angewiesen sind. Dementsprechend ist es auch im Verhältnis zu anderen Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden gerechtfertigt, im Zuge einer von Umsicht und Vorsicht geprägten Öffnung in einem ersten Schritt zunächst diese Dienstleistungen wieder zu ermöglichen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.“

Leider geht die Antwort in keinster Weise darauf ein, dass Bayern völlig unbegründet von den Beschlüssen der RegierungschefInnen von Bund und Ländern vom 03. März 2021 abweicht. Zudem ist die Antwort auch noch sachlich falsch! Bereits durch eine Änderung der 11. BayIfSMV durften schon ab dem 01. März 2021 auch „im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden“. Von daher steht diese Öffnung in keinem Zusammenhang mit den Beschlüssen der RegierungschefInnen von Bund und Ländern vom 03. März 2021!

Links und Quellen

[1] Den offenen Brief finden Sie online hier:
https://shiatsu-muenchen-und-umland.de/2021-03-06-offener-brief.html
und als PDF-Datei in der Anlage bzw. hier:
https://shiatsu-muenchen-und-umland.de/2021-03-06-Offener_Brief-Untersagung_koerpernaher_Dientsleitungen_in_der_12_BayIfSMV_nicht_nachvollziehbar.pdf
[2] https://shiatsu-muenchen-und-umland.de/
[3] https://www.shiatsu-gsd.de/
[4] https://www.shiatsu-gsd.de/was-ist-shiatsu/
[5] https://www.ardmediathek.de/wdr/video/quarks/heilen-durch-beruehrung-shiatsu/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWVhYzE0MjBlLTExNjYtNDM5Ny05MjkxLTNmYWMzNTllM2Q2Ng/
[6] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.