Bayern: Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung

Bayern: Am 24.06.2020 wurde die „Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [(6. BayIfSMV)] und der Einreise-Quarantäneverordnung“ verkündet. Eine nichtamtliche Lesefassung der 6. BayIfSMV, in der die Änderungen eingearbeitet wurden und durch Änderungsmarkierungen ersichtlich sind,  wurde von mir erstellt (siehe unten).

Diese enthält weitere Lockerungen, die am 29. Juni 202o bzw. am 01. Juli 2020 in Kraft treten. Darüber hinaus enthält die Änderungsverordnung eine Änderung des § 14 zur Umsetzung des bereits gestern angekündigten touristischen Beherbungsverbots für Gäste, die aus Städten oder Landkreisen anderer Bundesländer mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen in der Woche vor der Anreise anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben. Ausgenommen sind Gäste mit einem negativen Corona-Testergebnis bei dem der Test maximal 48 Stunden vor der Anreise durchgeführt worden ist.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.