Aktuelle Corona-Informationen für Sachsen finden Sie auf der offiziellen Website coronavirus.sachsen.de.
- 22.04.2021 – 15:52 Uhr: „Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen“ – „Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die noch bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt, wird aktuell überarbeitet und an die geänderte Rechtslage angepasst.“
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021, zuletzt geändert am 16. April 2021, gültig bis 09.05.2021
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- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 05. März 2021, gültig vom 08.03.2021 bis 31.03.2021 – Informationen hierzu
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- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 05. Dezember 2020, gültig vom 14.12.2020 bis 10.01.2021 – Informationen hierzu
- Allgemeinverfügung Vollzug des InfektionsschutzgesetzesMaßnahmen anlässlich der Corona-PandemieAnordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (vom 07.12.2020, gültig vom 08.12. – 13.12.2020)
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung“ (Verordnung vom 27. November 2020, gültig vom 01.12.2020 bis 13.12.2020) – Informationen hierzu
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (vom 27.11. 22020, gültig vom 1. Dezember bis 07. Dezember 2020)(…)- „
Ab 1. Oktober 2020: Um Regelung für Weihnachtsmärkte ergänzte Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung)„ …Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) vom 30. April 2020 (gültig vom 4. Mai bis 20. Mai 2020)„Ab 4. Mai 2020: Neue Allgemeinverfügungen für verschiedene Bereiche wie Schule, Kita, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser, Tagespflege, Hygieneauflagen usw.„- 30.04.2020: „Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen“ (Pressemitteilung, zu den Regelungen s.o.)
- 17.042020, 17:44 Uhr; Sachsens „Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens“
- Pressemitteilung auf der Website und als PDF-Datei.
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (als PDF-Datei)
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (*.pdf, 70,29 KB)– gültig vom 20. April bis 3. Mai 2020Hinweis: „Am 17. April 2020 hat das sächsische Kabinett beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung“. Diese finden sich auf https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6136
10. 04.2020: Neue Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und RückreisendePressemitteilung auf der Website und als PDF-Datei.Verordnung auf der Website und als PDF-Datei.
31.03.2020: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis 20-April 2020) auf der Website und als PDF-Datei.- 22.03.2020, 18:08 Uhr: Staatsregierung beschließt Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen
- Pressemitteilung
Allgemeinverfügung zur Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Ausgangsbeschränkungen (PDF-Datei) (hier auch als Backup auf meinem Server)Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Allgemeinverfügung Verbot von Veranstaltungen/Einschränkungen des öffentlichen Lebens (PDF-Datei) – gültig ab 22. März 2020 (hier auch als Backup auf meinem Server)
20.03.2020: Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen – soweit hier abweichende Regelungen enthalten, treten diese mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 für die Zeit der Geltung der Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 außer Kraft.
Weitere Allgemeinverfügungen finden sich unter den Amtlichen Bekanntmachungen.
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