27.03.2020: Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)

Der Verordnungstext

Diese Verordnung tritt am 31. März 2020 in Kraft. Gemäß § 5 dieser Verordnung sind mit Ablauf des 30. März 2020 § 1 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020  außer Kraft getreten. Diese werden aber durch die entsprechenden Regelungen der Verordnung vom 27.03.202 ersetzt.

[Update 31.03.2020] Die Gültigkeit der Maßnahmen wurde am 31.03.2020 bis zum 19. April 2020 verlängert [/Update]

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.