Am 12.02.2020 wurde in Bayern die „Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ verkündet.
Die Änderungen treten am 15. Juni 2020 in Kraft. Die Verlängerung Geltungsdauer der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf den 21. Juni 2020 tritt bereits am 14. Juni in Kraft.
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- Text der Verordnung auf der Website und
- hier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie auf meinem Server)
Eine Lesefassung ist leider derzeit noch nicht verfügbar. Aufgrund technischer Probleme, die ich derzeit am beseitigen bin, hatte ich leider auch noch keine Zeit eine solche Lesefassung mit den eingearbeiteten Änderungen zu erstellen.
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