12.06.2020: Neue Lockerungen in Bayern

Am 12.02.2020 wurde in Bayern die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ verkündet.

Die Änderungen treten am 15. Juni 2020 in Kraft. Die Verlängerung Geltungsdauer der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf den 21. Juni 2020 tritt bereits am 14. Juni in Kraft.

Eine Lesefassung ist leider derzeit noch nicht verfügbar. Aufgrund technischer Probleme, die ich derzeit am beseitigen bin, hatte ich leider auch noch keine Zeit eine solche Lesefassung mit den eingearbeiteten Änderungen zu erstellen.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.