Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Katastrophenfall fest

„München, 16.03.2020
Zur Eindämmung des Coronavirus – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Katastrophenfall fest: Klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Freistaats -Tägliche Informationen über die Lageentwicklung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemäß Artikel 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes den Katastrophenfall festgestellt. „Im Katastrophenfall hat die Staatsregierung klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten“, erläuterte Herrmann. „Das eröffnet uns bei der Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume.“ Wie Herrmann erläuterte, obliegt dem Innenministerium damit die Führung aller Einsatzkräfte, es ist also auch gegenüber der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen unmittelbar weisungsbefugt, ebenso gegenüber allen nachgeordneten Behörden. Darüber hinaus können zum Beispiel zur Abwehr von Gefahren oder für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen oder auch Beschlagnahmen vorgenommen werden.“
Quelle und Weiterlesen: https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/96/index.php

Rechtsgrundlage hierzu ist das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.