[Update] Inzwischen wurde die „Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)“ erlassen. [/Update]
Hinweis: Die aktuell gültige Verordnung ist hier zu finden.
Heute wurde erneut eine Änderung der siebten Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgenommen (s.u.). In erster Linie wurde eine allgemeinverbindliche Regelung für zusätzliche Beschränkungen getroffen, die in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert über 100 gelten (die Farbe Dunkelrot der „Bayerischen Corona-Ampel“).
(Mit einem Klick auf das nebenstehende Bild wird die Website mit der Möglichkeit zum kostenlosen Download der PDF-Datei mit den entsprechenden Regelungen in einem neuem Tab geöffnet.)
Diese Beschränkungen, die neben den Beschränkungen bei gelb (7-Tag-Inzidenz größer 35) und rot (7-Tag-Inzidenz größer 50) sind:
-
Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen im Sinne der § 5 Abs. 2 und § 15 sowie die Zahl der Besucher von Veranstaltungen im Sinne des § 23 Abs. 2 und 3 ist auf höchstens 50 Personen beschränkt; § 25 Satz 2 Nr. 3 bleibt unberührt.Im Rahmen von Sportveranstaltungen nach § 10 ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.Die Untersagungen nach § 24 Satz 2 Nr. 6 bis 8 gelten für die Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr (Sperrstunde).
„Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 22. Oktober 2020“ – gültig ab 23. Oktober 2020
-
Text der Verordnung auf der Website undhier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie auf meinem Server)nichtamliche Lesefassung der 7. BayIfSMV mit obigen Änderungen als PDF-DateiOffizielle Seite der „Bayerischen Corona-Ampel“ mit den Listen der Orte, die zur jeweiligen Ampelfarbe gehören:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Corona-Ampel Dort steht:
„Die Liste wird täglich um 15 Uhr aktualisiert. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.„
Siehe auch meine Seite zum Bundesland Bayern.
3 Gedanken zu „[veraltet] Die „Bayerische Corona-Ampel“ hat nun auch „Dunkelrot“ bekommen – gültig ab 23.10.2020“
Kommentare sind geschlossen.