Zitat aus der Pressemitteilung: „Der Berliner Senat hat am Samstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie beschlossen. Künftig dürfen keine Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen über zehn Personen mehr stattfinden (…). Gaststätten mit Tischbetrieb müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden, sie dürfen allerdings Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten.“
Da ich keine Fassung der Verordnung mit den eingearbeiteten Änderungen gefunden habe, habe ich selbst eine erstellt. Diese ist als PDF-Datei hier zu finden – SARS-CoV-2-EindmaßnV mit Änderungen
Hier sind die Links zu den Originalverordnungen
- 21.03.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
- 19. März 2020: Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
- 17. März 2020: Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)