„Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet

Bundestag und Bundesrat haben heute das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Es wurde inzwischen bereits vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet. Den Gesetzestext finden Sie hier im Bundesgesetzblatt 52 vom 18.11.2020 (aber auch in der Bundesratsdrucksache BR 700/20 hier als PDF-Datei und hier als PDF-Datei auf meinem Server). Die Begründung für dieses Gesetz finden Sie in den Bundestagsdrucksachen 19/23944 und 19/24334.

Und nein, es ist kein Ermächtigungsgesetz, mit dem sich der Bundestag selbst entmachten würde! Der Bundestag behält die Kontrolle und kann u.a. „die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch wieder aufheben; vgl. § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung der am 18.11.2020 beschlossenen und ab 19.11.2020 gültigen Änderung:

„(1) 1Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen. 2Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht mehr vorliegen. 3Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. 4Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil

    1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
    2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

5Solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist, unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag regelmäßig mündlich über die Entwicklung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.