„Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen.“

[Update 15.12.2020] Inzwischen wurde die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)“ erlassen. [/Update]

Zitat aus dem „Bericht aus der [Bayerischen] Kabinettssitzung“ vom 06.12.2020:

„Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen. Deshalb beschließt die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab 9. Dezember 2020 weitere Maßnahmen.
Die Staatsregierung ruft die gesamte Bevölkerung zur disziplinierten Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent zu befolgen.“

Den gesamten „Bericht aus der Kabinettssitzung“ vom 06.12.2020 inklusive der ab dem 09. Dezember geltenden zusätzlichen Maßnahmen – zu denen auch wieder Ausgangsbeschränkungen gehören werde – können sie hier lesen: auf der Website der Bayerischen Regierunghier als PDF-Datei und als lokale Kopie auf meinem Server.

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/gAdcF

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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