[Update 11.01.2021] Inzwischen wurde nachgewiesen, dass das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (alias „Masken“) das Risiko der Ansteckung mit Corona-Viren (aber auch mit Grippe-Viren) reduziert. Dabei kommt es allerdings darauf an, was für eine Maske getragen wird (vgl. hierzu auch den Beitrag auf br.de „Masken gegen Corona: Welche am besten schützen“). Wer sich selbst und auch andere möglichst gut schützen will, greift zur [Werbelink:]FFP2-Maske ohne Ventil. Mit dieser werden beim Ein- und auch beim Ausatmen Aerosole (auf denen die infektiösen Viren sitzen können) zu etwa 95 % ausgefiltert. Wichtig ist, dass die [Werbelink:]FFP2-Masken eine CE-Kennzeichnung haben.
Beim sogenannten „Click&Collect“, also dem Abholen vorbestellte Waren im Einzelhandel ist das Tragen einer [Werbelink:]FFP2-Maske vorgeschrieben (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 6 der 11. BayIfSMV in der ab 11.01.2021 geltenden Fassung). [/Update]
Hinweis:
Der nachfolgende Beitrag wurde von mir am 14.04.2020 aktualisiert und stellt daher nur den damaligen Stand dar!
Ich habe bereits am 24. März 2020 einen Beitrag zum Selbstnähen von Masken geschrieben. Nun gibt es auch zu den behelfsmässigen Mund-Nasen-Schutz-Masken (ja, Sie sehen richtig, das Wort „Schutz“ ist hier ganz bewußt durchgestrichen, s.u.) offizielle Verlautbarungen. Hier aber erst einmal eine graphische Darstellung der Wirkung der unterschiedlichen Masken: Mehr Infografiken finden Sie bei der Statista GmbH
Offizielle Informationen zu den Mund-Nase-Masken
- Der in der Graphik als Quelle angegebene Artikel des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) findet sich hier.
- Auch die Bundesregierung hat hierzu eine Seite veröffentlicht (der dort angegebenen Link zum BfArM sollte wohl obiger sein, ist aber ein Link zum RKI).
- 14.04.2020: Robert Koch-Institut: Mund-Nasen-Bedeckung im
öffentlichen Raum als weitere Komponente zur
Reduktion der Übertragungen von COVID-19 (PDF-Datei)
Zu den selbstgenähten Masken (Community-Masken) zwei ganz wichtige Hinweise:
-
- Bei diesen sollte auf das Wort „Schutz“ in der Bezeichnung verzichtet werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie verkauft oder auch nur unentgeltlich anderen angeboten werden. Es hat hier bereits anwaltliche Abmahnungen* geben, die – wenn auch sehr ärgerlich – leider z.T. auch berechtigt waren: Eine MNS-Maske (Mund-Nase-Schutz-Maske) ist nun mal ein medizinisches Produkt, für das der Nachweis des Schutzes auch erbracht werden muss. Dies ist allerdings bei den selbstgenähten Masken nicht möglich. Daher hat sich hier inzwischen die Bezeichnung „Community-Maske“ durchgesetzt.
- Auch bei Nutzung einer Community-Maske sind die Hygiene- und Abstandsregelungen unbedingt einzuhalten.
Sie finden diesen Beitrag auch unter https://community-maske.de/
*) Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema und Tipps, wie Sie vermeiden können, in die Abhmahnfalle zu tappen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/corona-virus-atemschutz-mundschutz-selbstgemacht.html