Am 29.05.2020 wurde die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) veröffentlicht. Diese ist vom 30. Mai bis 14. Juni 2020 gültig, außer § 9 Abs. 5 bis 9, diese gelten erst ab 08. Juni 2020.
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- Text der Verordnung auf der Website und
- hier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie – Stand 29.05.2020 – auf meinem Server)
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3 Gedanken zu „Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) – gültig ab 30.05.2020“
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