20.06.2020: Neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab 22. Juni 2020

Bayern: Am 19.06.2020 wurde die „Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)“ veröffentlicht. Diese gilt vom 22. Juni bis 05. Juli 2020.

Enthalten sind weitere Lockerungen, so ist eine zeitliche Beschränkung für Restaurants, Gaststätten, Biergärten, etc. nicht meht enthalten. Es gelten also wieder die normalen Sperrstunden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemittelung von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.

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