Bayern: Am 19.06.2020 wurde die „Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)“ veröffentlicht. Diese gilt vom 22. Juni bis 05. Juli 2020.
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- Text der Verordnung auf der Website und
- hier als PDF-Datei (und hier als lokale Kopie auf meinem Server)
Enthalten sind weitere Lockerungen, so ist eine zeitliche Beschränkung für Restaurants, Gaststätten, Biergärten, etc. nicht meht enthalten. Es gelten also wieder die normalen Sperrstunden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemittelung von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann.
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