Bayern: Baumärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden öffnen am 01. März 2021, ebenso Pediküre, Maniküre, Gesichts- und Nagelpflege – Shiatsu-Praxen leider nicht

Mit der am späten Abend des 24. Februar 2021 veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) werden werden in Bayern nicht nur Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen und Baumärkte zum 01. März 2021 geöffnet. Auch dürfen ab 01. März 2021 nicht nur FrisörInnen wieder ihre Dienstleistungen anbieten, sondern es dürfen am 01. März auch „im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden“ (Quelle: Änderungsverordnung vom 24.02.2021, Hervorhebung von mir).

Manchen wäre ja die Öffnung von Buchläden, Bibliotheken und Büchereien – die derzeit nur Abhol- und Lieferserver anbieten dürfen – lieber gewesen. Denn es ist schon ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Aussuchen eines Buches im Internet und sich in einem Buchladen oder eine Bücherei das eine oder andere Buch anzuschauen und in die Hand zu nehmen.

Interessant wird die Öffnung von Nagelstudios, in denen ja nicht nur „im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische (…) Nagelpflege angeboten“ wird, sondern häufig auch Maßnahmen, die nur dem optischen Aufpeppen der Nägel dienen. Wer soll hier kontrollieren, ob die durchgeführten Arbeiten „hygienisch oder pflegerisch erforderlich“ sind oder nicht?

Und warum dürfen Shiatsu-PraktikerInnen ihre Shiatsu-Behandlungen noch immer nicht anbieten? Wo doch Berührung so wichtig ist – quasi zur seelischen Hygiene gehört (vgl. auch den WDR-Fernsehbeitrag „Heilen durch Berührung: Shiatsu“. Die Shiatsu-Behandlung erfolgt – im Gegensatz zu den meisten Massagen – im bekleideten Zustand. Hygienekonzepte liegen vor, das Tragen von Masken ist möglich. Shiatsu-Behandlungen werden üblicherweise nur nach Terminvereinbarung durchgeführt, die „Zutrittssteuerung“ ist also gegeben – vielmehr: Es kommt nur eine Person in die Praxis.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.