24.03.2020: „Bayerns Wirtschaftsministerium hat Erläuterungslisten für die Beschränkungen während der Coronakrise zusammengestellt. Darin wird erklärt: Was ist durch die Allgemeinverfügungen erlaubt und was ist nicht erlaubt. Minister Hubert Aiwanger: ‚Mit diesen Listen schaffen wir Klarheit für Freiberufler und Unternehmen.‘
Positivliste: Welche Geschäfte sollen weiterhin öffnen dürfen?“ weiterlesen auf https://www.bayern.de/erlaeuterungen-zu-den-beschraenkungen-fuer-firmen-und-freiberufler/?seite=1579
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