Bayerns Wirtschaftsministerium: Erläuterungen zu den Beschränkungen für Firmen und Freiberufler

24.03.2020: „Bayerns Wirtschaftsministerium hat Erläuterungslisten für die Beschränkungen während der Coronakrise zusammengestellt. Darin wird erklärt: Was ist durch die Allgemeinverfügungen erlaubt und was ist nicht erlaubt. Minister Hubert Aiwanger: ‚Mit diesen Listen schaffen wir Klarheit für Freiberufler und Unternehmen.‘
Positivliste: Welche Geschäfte sollen weiterhin öffnen dürfen?“ weiterlesen auf https://www.bayern.de/erlaeuterungen-zu-den-beschraenkungen-fuer-firmen-und-freiberufler/?seite=1579

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.