Wie heute das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat, ist ein Eilantrag gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gescheitert, die Verordnung bleibt somit in Kraft.
In seiner Pressemitteilung vom 08. April 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darüber informiert, dass die 3. Kammer des Ersten Senats einen Eilantrag gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) mit Beschluß vom 07. April 2020 (1 BvR 755/20) abgelehnt hat. Das BVerfG führt u.a aus:
„Die Kammer hatte im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden, wobei die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen waren. Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung ergeben, wenn sich die angegriffenen Maßnahmen im Nachhinein als verfassungswidrig erwiesen, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würden. Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit.“