31.03.2020 – Bayern: Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu Ausgangsbeschränkungen und Betriebsuntersagungen – was gilt aktuell?

Übersicht (Synopse) der in Bayern geltenen Regelungen erstellt

Es gibt eine Allgemeinverfügung zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen (Konsolidierte Lesefassung (Stand: 18.03.2020), eine Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 und eine Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) vom 27.03.2020. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten, was denn von diesen Regelungen gilt oder noch gilt. Mir ging es genauso. Daher habe ich diese Regelungen in einer Übersicht (Synopse) gegenübergestellt und die Regelungen durchgestrichen, die bereits ausgelaufen sind oder durch die jüngste Verordnung mit Wirkung von heute außer Kraft getreten sind.

Diese Übersicht ist hier als PDF-Datei zu finden.

Kurzlink zu dieser Seite: https://cv.wh61.de/BYSynopse

Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.