[Update 14.04.2021] Landkreis München: ab Samstag, 13.03.2021 [bis zum 15.04.2021] galten die Regelungen für den Inzidenzbereich 50 bis 100

[Update 14.04.2021] Ab Freitag. 16.04.2021 greift die Notbremse im Landkreis München, siehe auch „Aktuelle Informationen für den Landkreis München –
Inzidenzabhängige Regelungen“ [/Update]

„Im Landkreis München gelten für Einzelhandel und Freizeit ab Samstag, 13.03.2021, die Regelungen für den Inzidenzbereich 50 bis 100.

Einzelhandel: „Click & meet“; eine Person pro angefangene 40 m² mit Termin

Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten mit Termin

Kontaktfreier Individualsport: max. 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen“

11.03.2021: Im Landkreis München gelten für Einzelhandel und Freizeit ab Samstag, 13.03.2021, die Regelungen für den Inzidenzbereich 50 bis 100.“ – Bekanntmachung hier als PDF-Datei und hier als lokale Kopie auf meinem Server (vgl. auch die Meldung des Landratsamts) – Siehe auch meine Seite zum Landkreis München.

 

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.