[Update 15.12.2020] sz.de: „400 Millionen FFP2-Masken für Risikogruppen“ – Bund zahlt 6 € pro Stück – Geht das nicht etwas günstiger?

In einem heute veröffentlichten Artikel der Süddeutschen Zeitung steht:

Ab dem 15. Dezember soll es für über 60-jährige sowie chronisch und schwer kranke Menschen in Deutschland möglich sein, kostenlos drei FFP2-Schutzmasken in Apotheken abzuholen.“

und weiter:

Ab Januar bis Mitte April würden in einem zweiten Schritt insgesamt 27,5 Millionen Personen über ihre Krankenkassen weitere fälschungssichere Coupons erhalten. Damit könnten sie gegen eine Gebühr von je zwei Euro zweimal ein Set von sechs weiteren Masken erhalten, sagte Spahn. Ingesamt gebe die Bundesregierung 400 Millionen Schutzmasken aus, was den Bund laut Verordnung 2,5 Milliarden Euro kostet.“

Von diesen Kosten entfallen laut dem Entwurf einer Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vom 09.12.2929 2,4 Milliarden € auf die Masken selbst und die restlichen 100 Millionen € auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen. Die 12 [Werbelink:] FFP2-Masken pro Person, die im Zeitraum vom 01. Januar bis 15. April 2021 ausgegeben werden sollen, sollen laut dem Verordnungsentwurf über die Krankenkassen (private wie gesetzliche) abgerechnet werden. [Update 15.12.2020] Am 14.12.2020 wurde die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) veröffentlicht. [/Update]

Was hier wieder deutlich wird: Sehr viele Menschen gehören zu den Risikogruppen. Von den 83.166.711 EinwohnerInnen Deutschlands gehört etwa ein Drittel zu den Risikogruppen.

Ich finde es sehr gut, dass nun endliche für besonders gefährdete Personengruppen FFP2-Masken ausgegeben werden. Wenn diese richtig aufgesetzt und genutzt werden, filtern sie etwa 95 % der Aerosole aus der Atemluft aus; bei FFP2-Masken ohne Ventil sowohl beim Ein- wie auch beim Ausatmen. FFP2-Masken ohne Ventil schützen daher sowohl die tragende Person als auch die anderen – wenn auch nicht 100-%-ig, so senken sie die Ansteckungsgefahr doch erheblich.

Was mich sehr wundert ist, dass den Apotheken für die Masken pro Stück 6 € inkl. MWSt bezahlt werden soll. Ich verkaufe derzeit eine Packung mit 20 einzeln eingepackten FFP2-Masken (selbstverständlich mit CE-Kennzeichnung) für 55,95 € inkl. 16 % MWSt. (ab 02. Januar 2020 57,40 € inkl. 19 % MWSt.) zzgl. Versand in [Eigenwerbung] meinem Onlineshop [/Eigenwerbung]. Das sind gerade mal 2,80 € (ab 01. Januar: 2,87 €) pro Maske. Und das ist mein Verkaufspreis. Dass mein Einkaufspreis niedriger liegt, ist wohl klar. Immerhin muss ich ja auch von etwas leben. Selbst, wenn die Apotheken die Masken bei mir kaufen würden (was sie vermutlich nicht tun werden, sondern bei Großhändlern), würden sie mit 6 € pro Maske noch eine ausreichende Gewinnspanne haben. Und ich verrate auch kein Geheimnis, wenn ich hier schreibe, dass sich mein Einkaufspreis noch mal um kanpp 12 % reduzieren würde, wenn ich  24.000 Masken auf einmal bestellen würde. Diese Menge ist nicht mal ein Drittel der Masken, die für den Ort Ismaning (da wohne ich) gemäß diesem Verordnungsentwurf eingeplant sind. Okay, wenn ich heute 24.000 Masken bei meinem Lieferenaten bestellen würde, hätte ich die erst Mitte Januar. Vorher kann er nicht mehr liefern (wenn ich gestern bestellt hätte, hätte ich sie vermutlich noch dieses Jahr bekommen). Vielleicht sollte ich doch ein Crowdfunding-Projekt zur gemeinsamen Maskenbestellung starten?

Nicht dass ich falsch verstanden werde: Es ist klar, dass die Apotheken eine Gewinnspanne benötigen, da der Aufwand für Einkauf, Lagerung, Verkauf und Abrechnung auch bezahlt werden muss. Nur sollte diese Gewinnspanner meiner Meinung nach im „normalen“ Bereich liegen.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.