Warum weicht Bayern als einziges Bundesland bei den körpernahen Dienstleistungen von den MPK-Beschlüssen vom 03.03.2021 ab?

Leider gibt es auf diese Frage – trotz entsprechender Anfrage und Nachfrage – noch immer keine Antwort. Denn die heute (12.03.2021) erhaltene Antwort auf meine Nachfrage lautet:

„Wann die anderen (körpernahen) Dienstleistungen wieder angeboten werden können, ist eine politische Entscheidung, die unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu treffen ist. Es liegt auf der Hand, dass von körpernahen Dienstleistungen grundsätzlich ein vergleichsweise hohes Infektionsrisiko ausgeht.“

Das Entscheidungen der Politik – hier des Bayerischen Kabinetts – politische Entscheidungen sind, versteht sich von selbst. Allerdings sind auch politische Entscheidungen zu begründen.

Dass es „auf der Hand [liegt], dass von körpernahen Dienstleistungen
grundsätzlich ein vergleichsweise hohes Infektionsrisiko ausgeht“ dürfte den RegierungschefInnen von Bund und Ländern bereits am 03.03. März 2021 bekannt gewesen sein. Andere Bundesländer hatten am 03. März 2021 und haben ähnliche oder sogar höhere Inzidenzwerte. Von daher ist dies keine Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage.

Meine Zusammenfassung der Antworten des Bayersichen Gesundheitsministerium auf meine Fragen und der Begründung zur 12. BayIfSMV (vgl. BayMBl. 2021 Nr. 172 vom 05.03.2021) lautet daher:

Es gibt keinerlei fachliche Begründung, warum Bayern im Gegensatz zu den MPK-Beschlüssen vom 03.03.2021 die körpernahen Dienstleistungen
weiterhin drastisch einschränkt und bei den wenigen erlaubten
körpernahen Dienstleistungen auf ein Testkonzept für Personal und
KundInnen – wie dies in den MPK-Beschlüssen vom 03.03.2021 für die Fälle enthalten ist, bei denen die KundInnen wegen der Art der Dienstleitungen keine Maske tragen können – verzichtet.

Ob ein Bundestagsabgeordneter von Herrn Ministerpräsidenten Söder eine fachliche Begründung auf diese Frage bekommt, bleibt abzuwarten. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der offene Brief zieht seine Kreise. Inzwischen interessiert sich auch mindestens ein Bundestagsabgeordneter für dieses Thema.

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Autor: Werner

Jahrgang 1961, beruflich als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater (auch für Betriebs- und Personalräte) sowie als Referent für Datenschutzseminare, -vorträge und - workshops tätig. Ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. aktiv.